Montag, 20. Juli 2009

Die Unbarmherzigkeit der "Körperwelten"

Vor einiger Zeit fasste ich hier im Blog diverse kirchliche Stellungnahmen zur "Körperwelten"-Ausstellung von Gunther von Hagens zusammen. Als ich mich kürzlich mit dem Thema "Krankenpflege" auseinandersetzte, wurde ich daran erinnert, dass wie die Krankenpflege so auch die Bestattung von Toten klassischerweise zu den christlichen "Werken der Barmherzigkeit" zählt. Und von daher könnte sich aus christlicher Sicht noch einmal ein neuer Aspekt hinsichtlich der ethischen Beurteilung der "Körperwelten" ergeben:

Tote zu bestatten zählt zu den Werken der Barmherzigkeit. Was bedeutet das im Hinblick auf die "Körperwelten"-Ausstellung eines Gunther von Hagens? Wir verstehen als Christinnen und Christen Nächstenliebe so, dass wir uns selbst noch der Toten erbarmen, die einmal unsere Nächsten waren. Wir überlassen sie - nicht nur aus hygienischen Gründen - nicht einfach sich selbst. Wir begleiten sie noch auf dem letzten Weg, hin zur Umwandlung in Asche und Staub. Und: Wir lassen nicht zu, dass sie zu Sensationsobjekten werden, bewahren die zerfallenden Körper, die einmal lebendige Menschen waren, vor dem lüsternen Auge der Öffentlichkeit.

Das zu tun ist eine Barmherzigkeit. Gilt sie mehr als die "freie Entscheidung" der Körperspender? Ich meine, ja. Denn die Barmherzigkeit, die in der Bestattung der Toten liegt, bezieht sich nicht nur auf die Verstorbenen, sondern auch auf die noch Lebenden. Die festen Formen der Erd- oder Feuerbestattung schaffen Sicherheit im Blick darauf, was mit uns nach dem Tod geschieht - Sicherheit, dass unsere Würde auch im Tod gewahrt bleibt und nicht nachträglich verletzt wird. Wir sind erbarmungswürdige Geschöpfe, denn wir wissen, dass wir sterben müssen. Gott hat sich unser erbarmt - so sollen wir uns auch einander gegenseitig erbarmen.

UPDATE (22.07.09): Eine kritische Rückmeldung bei Twitter veranlasst mich zu einer Ergänzung. Ich wurde auf die im Bremer Dom zu sehenden Mumien hingewiesen. Absicht dieses Hinweises ist offensichtlich, zu belegen, dass die Kirchen - in diesem Fall vertreten durch mich - eben das selbst tun, was sie an den "Körperwelten" kritisieren: Leichen und Leichenteile ausstellen. Meine Antwort lautete, dass ich im Anschluss an meine hier ausgeführten Gedanken konsequenterweise die Ausstellung der Mumien im Bremer Dom für genauso unangemessen halten muss. An den Bremer Mumien sei nichts Unethisches, so kam wiederum die Replik. "Sie stillen die Neugier des Menschen am Tod - und das seit Jahrhunderten." Ganz so einfach ist die Sache freilich nicht, wie etwa Karl-Heinrich von Stülpnagel vom Ägyptologischen Institut der Universität Leipzig in einem Artikel mit dem Titel "Mumien in Museen - ethische Überlegungen" (1998) aufzeigt. Insofern halte ich daran fest, dass aus christlicher Sicht Leichen aller Art zu bestatten sind, sobald sie ihren wissenschaftlichen Zweck erfüllt haben. So wird es in der Regel auch mit Anatomieleichen gehandhabt.

Ich möchte aber sagen, dass ich meine obigen Ausführungen als noch unabgeschlossenen Denkprozess verstehe. Angeregt wurden diese Gedanken eben durch meine (Wieder-)Entdeckung der Totenbestattung als Werk christlicher Barmherzigkeit. In Matthäus 25 sind freilich nur die anderen sechs Werke genannt. Das siebte Werk - die Totenbestattung eben - wurde laut Wikipedia-Artikel (s.o.) erst später hinzugefügt und hat sich etabliert, "obwohl es der Aussage Jesu widerspricht, die Toten sollten die Toten begraben (Mt 8,22)".

Ein anderer Aspekt, der zu diesen Themenbereich gehört, für den ich mich als evangelischer Theologe aber weder zuständig noch ausreichend kompetent fühle, ist die Frage des Umgangs mit Reliquien, vor allem Ganzkörperreliquien. Warum sie nicht bestattet werden (müssen), mögen katholische Theologinnen und Theologen begründen.

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Bücher zur Debatte um die Körperwelten:
 
 

11 Kommentare:

  1. Zwei Worte: sehr gut!

    Viele Grüße,
    Tobias :-)

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  2. Schließe mich Tobias an: Guter Text!

    Das mit den Reliquien habe ich mir eben auch gedacht schon im Textabschnitt mit den Mumien. Das finde ich eine interessante Frage, die ich aber katholischerseits leider nicht beantworten kann, aber vielleicht läuft mir mal jemand unter, der/die das weiss. Ich kann nur sagen, dass mich persönlich Reliquien in einer merkwürdigen Art und Weise irritieren, gerade wenn es um Menschen geht, die nicht vor 1000 Jahren sondern vor wenigen Jahrzehnten gelebt haben, ich denke da jetzt an den Seligen Franz Jägerstätter, der von den Nazis ermordet wurde, wo es im Linzer Dom auch eine Reliquie gibt.

    Inhaltlich denke ich mir jetzt mal spontan dazu, dass es vielleicht schon noch einen Unterschied macht, ob Körperteile toter Menschen verkommerzialisiert werden oder nicht - die Kommerzialisierung ist auch das, was mich am meisten an den Körperwelten stört. Reliquien würde ich jetzt mal nicht als kommerziell bezeichnen.
    Aber auch das löst dein zentrales und richtiges Argument, dass Menschen bestatten ein gebotenes Werk der Barmherzigkeit ist, sicher nicht auf.

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  3. Wenn „Barmherzigkeit“ etwas Gutes sein soll, dann kann sie niemals gegen den Willen der Betroffenen erfolgen. Bei den Körperwelten haben jedoch alle zugestimmt und wollten genau das.

    Zudem ist nach chritslicher Auffassung ohnehin keine Seele mehr drin - schon die Klingonen sagten, wenn man ihnen eine Leiche übermitteln wollte: „Verfahrt mit ihr wie Ihr wollt, es ist nur noch eine leere Hülse“.

    Die Bestattung erfolgt, um die Würde des Menschen vollständig zu achten und wegen der Achtung der Lebenden untereinander. Beides schließt ein Verfahren gegen den Willen der Betroffenen aus.

    Die Mumien dagegen sind Kulturgüter von geschichtlicher Bedeutung, die man nicht aus Religiösen Ansichten einzelner zerstören (!) kann.

    http://freenet-homepage.de/Naturalismus/

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  4. Die Mumien im Bleikeller sind auch absolut nicht kommerziell genutzt.

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  5. Fragen Sie sich lieber mal, was mit den auf Ihrem Friedhof Bestatteten bei der „Räumung“ der Gräber erfolgt: Das ist unwürdig, die Knochen mit anderen durcheinander zu werfen, zu verhackstücken etc: Und wenn man Pech hat, wird man vom Hund davongetragen.

    Innerhalb der letzten zwei Jahre habe ich zwei mal Menschenknochen an der Oberfläche gesehen, weil der Boden durchsetzt ist mit Knochen. Einmal Fingerknochen und Becken, das andere mal Schädel.

    Dagegen ist das Aufbaren der Mumien im Bleikeller eine Ehrung, auch des Menschen, wenn man sich überlegt, was den Leichnamen erspart bleibt…

    http://freenet-homepage.de/Naturalismus/

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  6. Die Kommerzialisierung ist nicht der entscheidende Punkt. Sie ist nur ein starker Aspekt, der die "Körperwelten"-Ausstellung zusätzlich fragwürdig macht.

    Es geht vielmehr um Grundsätzliches:
    - Kann überhaupt etwas, das mit Leichen geschieht, die Menschenwürde verletzen?
    - Dürfen Leichen ausgestellt werden? (Ich habe es nicht noch einmal nachrecherchiert, aber es ist wohl so, dass ein Ausstellungsverbot existiert, von dem aber anatomische Institute ausgenommen sind. Mit Recht? Wie lange je Leiche? Unbegrenzt? Anatomieleichen z.B. in der Medizin werden jedenfalls i.d.R. irgendwann bestattet)
    - Was geschieht mit im Dienste der Wissenschaft genutzten Leichen, nachdem sie ihren wissenschaftlichen Zweck erfüllt haben?
    - Wann ist der wissenschaftliche Zweck erfüllt? Kann die behauptete Bildungsabsicht von "Körperwelten" dazu führen, dass die Bestattung so lange aufgeschoben wird, wie es ein Besucherinteresse gibt? Ich werde nach wie vor das Gefühl nicht los, von Hagens legt deshalb so viel Wert auf die Feststellung, Plastinate seien keine Leichen mehr (vgl. http://tr.im/tL4x ), weil er vermeiden will, dass er die teuer hergestellten Exponate irgendwann bestatten lassen muss. Im Übrigen hätte ich gerne mal genau beschrieben, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse, die nicht schon vorher bekannt waren, die Plastinate über die Anatomie des Menschen gebracht haben.

    Der "freie Wille" der Betroffenen kann übrigens nicht gegen die Barmherzigkeit ausgespielt werden. Ich habe in meinen Ausführungen betont, dass es mir nicht nur um die Barmherzigkeit an den Verstorbenen selbst geht, sondern auch an den noch Lebenden. Der Tod darf für sie/uns nicht einen ins Leben vorgezogenen Schrecken dadurch bekommen, dass ungewiss ist, was mit dem Körper nach dem Tod geschieht. Das ist nur gewährleistet, wenn ihm der natürliche (oder durch Feuer beschleunigte) Verfall gestattet wird. Ob alle Körperspender sich darüber Gedanken gemacht haben? Ob die Absicht, "der Wissenschaft zu dienen", im Fall der "Körperwelten" nicht zumindest unbewusst auch überlagert ist von der - letztlich egoistischen - Faszination daran, den eigenen Körper "für die Ewigkeit" haltbar machen, ja, ihn als "Kunstwerk" gestalten zu lassen?

    Ich zitiere hier auch gerne noch einmal Wolfgang Schäuble (in Zeitzeichen 10/2001, S.33): "Verletzung der Menschenwürde kann auch nicht durch Einwilligung gerechtfertigt werden, weil sie der Verfügung des Einzelnen entzogen bleiben muss. Anderenfalls wäre sie nicht im Sinne von Artikel I Grundgesetz unantastbar."

    Um nicht falsch verstanden zu werden: Natürlich ist der Wille der Verstorbenen von Bedeutung und möglichst zu achten. Er kann jedoch auch Dilemmata verursachen - umso mehr, wenn der Wille nur vermutet werden kann. Wie Karl-Heinrich von Stülpnagel in dem verlinkten Artikel ausführt, wäre es beispielsweise unmöglich, eine altägyptische Mumie so beizusetzen, wie es den religiösen Vorstellungen des Verstorbenen entspräche.

    Übrigens bezog sich das siebte Werk der Barmherzigkeit ursprünglich auf Verstorbene, welche keine Angehörigen hatten, die für das Begräbnis sorgen konnten.

    Ihre Schilderung der Grabräumungen hinterlässt mich betroffen und auch etwas ratlos. Das dürfte nicht geschehen, weil auch dies, wie ich schrieb, "den Schrecken des Todes ins Leben vorzieht". Idealerweise müssten die Gräber unberührt bleiben, bis auch die Knochen zerfallen sind. Das ist aufgrund der langen Dauer illusorisch. Es müsste darum sichergestellt sein, dass sie im Zuge der Räumung kremiert werden. Ich bin mit den Verfahrensweisen hier leider nicht vertraut.

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  7. Eben, die altägyptischen Mumien kann man auch nicht so bestatten, wie sie es sich zu lebzeiten vorgestellt haben (kann man doch, in der Pyramide…):

    Der Punkt ist, was sie gewollt haben, ebenso wie für die Ausstellung bei Hagen keine Rolle spielt, was religiöse Normen anderer sagen. Es wäre respektlos, Hagen, den Besuchern und den Verstorbenen andere Ansichten aufzwingen zu wollen.

    Die Ausstellungsobjekte dienen natürlich nicht der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn wie eine Versuchsreihe im Labor, sondern sie bedienen die natürliche Neugier des Menschen. Das ist nichts anderes, als die Teilnahme an einer Obduktion. Es kann hier durch persönliches Erfahren ganz anders ein Bild von der Welt gebildet werden, als dies durch Plastikobjekte oder Lehrbücher jemals möglich wäre. Es steht dahinter auch der wissenschaftliche Anspruch, die Möglichkeit offen zu halten, jede Erkenntnis im Ergebnis selbst praktisch nachvollziehen zu können.

    Man muss Hagens Objekte ebensowenig bestatten, wie man dies mit wissenschaftlichen Ausstellungsobjekten macht: Was einmal dauerhaft präpariert ist, wirft man nicht einfach weg…

    Natürlich prallen hier Weltbilder aufeinander: Das bedeutet aber nicht, dass die Menschen mit dem einen Weltbild diejenigen mit anderen Ansichten unterdrücken dürften: Um haaresbreite wären wir aber in einer solchen Gesellschaft angelangt. Wer sich nicht so bestatten lassen will, der soll es lassen, wer das nicht sehen will, muss nicht hingehen.

    http://freenet-homepage.de/Naturalismus/

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  8. "Man muss Hagens Objekte ebensowenig bestatten, wie man dies mit wissenschaftlichen Ausstellungsobjekten macht"

    Das ist nicht korrekt. Bitte überfliegen Sie einmal den (langen, aber sehr lesenswerten) Urteilstext des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29.11.2005. Darin wird zweierlei festgestellt:

    1. Plastinate sind Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes.
    2. Die Plastination stellt keine Bestattung dar.

    Und es geht sogar konkret um das Selbstbestimmungsrecht der Körperspender. Ich zitiere einen längeren Abschnitt; die Hervorhebungen stammen von mir:

    Das Selbstbestimmungsrecht eines Körperspenders als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG kann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung eingeschränkt werden (...) Eine Rechtfertigung ergibt sich - (...) - aus den Gründen des Gesundheitsschutzes, aus dem Grundsatz der Menschenwürde und dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit. Auch wenn sich die maßgeblichen gesellschaftlichen Vorstellungen geändert haben mögen und weitere Bestattungsformen initiiert werden (...), so geht dies keineswegs so weit, dass der herkömmlichen ethischen Vorstellungen entsprechende Bestattungszwang heute verzichtbar oder gar „die Freigabe der Plastination als gleichberechtigte Form der Bestattung“ geboten wäre. Die Plastination ist keine Form der Bestattung, sondern eine neue Form der Konservierung, durch die der Bestattungszwang auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben wird, solange die Plastinate wissenschaftlichen Zwecken dienen. Angesichts dessen bedarf es weder einer verfassungskonformen Auslegung dahingehend, dass die Plastination als weitere Bestattungsart anerkannt wird, noch einer Ausnahme vom Bestattungs- und Friedhofszwang. (...) Dadurch, dass die Klägerin wie jedes andere anatomische Institut verpflichtet ist, die Plastinate, wenn sie zu einem derzeit nicht absehbaren Zeitpunkt nicht mehr zu wissenschaftlichen Zwecken gebraucht werden, zu bestatten, ist sie nicht unverhältnismäßig belastet. Hierdurch soll nach derzeit geltendem Recht sichergestellt werden, dass auch die konservierte Leiche, nachdem sie legitimen wissenschaftliche Zwecken zur Verfügung stand, noch in einem würdigen Umfang bestattet und nicht „entsorgt“ oder nicht-wissenschaftlichen Zwecken zugeführt wird.

    Sehr schön - und mit der Totenruhe einen weiteren wichtigen Aspekt anführend - auch dieser Abschnitt:

    Bestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente (...); sie trägt auch dem Gebot der Totenruhe Rechnung. Dem entsprechen die beiden traditionellen Bestattungsformen. Daneben mag es weitere Bestattungsformen geben, die sich mit diesem Begriff der Bestattung vereinbaren und die Zulässigkeit weiterer Bestattungsarten als wünschenswert erscheinen lassen. Das Verfahren der Plastination und die Durchführung der Wanderausstellung ist jedoch von der gegenwärtigen Bestattungskultur und insbesondere von der Vorstellung der Totenruhe weit entfernt.

    Ich möchte noch anmerken:
    - Weder der freie Wille noch die natürliche Neugier des Menschen berechtigen dazu, alles zu tun, was möglich ist.

    - Wer wem seine "Ansichten aufzwingt", ist im Medienzeitalter nicht mehr so klar zu beantworten. "Wer das nicht sehen will, muss nicht hingehen" funktioniert leider nicht: Die "Körperwelten"-Ausstellung hatte und hat enorme Medienpräsenz. Wer Zeitung liest oder fern sieht, wird zwangsläufig einmal ein Plastinat zu sehen bekommen. Die Ausstellung wird in den betreffenden Städten durch zahlreiche große Plakate (inkl. Abbildung von Plastinaten) angekündigt - das zu sehen, hätte ich bspw. im Heidelberger Raum gar nicht vermeiden können. Und zu guter Letzt durfte ich in "Casino Royale" auch noch James Bond durch die Ausstellung hechten sehen. Ist es nur eine Frage des Geschmacks, ob man in Hollywoodstreifen auch echte Leichen sehen will?

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  9. Aufgrund "aktueller Entwicklungen" habe ich das "Körperwelten"-Thema in einem neuen Eintrag weitergeführt.

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  10. Es geht bei Reliquien nicht darum, die Neugier von Menschen über die Innereien anderer zu stillen, noch darum den menschlichen Körper als Material für Kunst wie Steine oder Lehm zu betrachten. Im katholischen Verständnis ist der Körper für Christen sogar Tempel des Hl. Geistes. Er wird wieder erweckt bei der Wiederkunft Christi und verklärt. Die Achtung vor dem Körper ist also die Achtung vor den Teil des von Gott geschaffenen Menschen, der zu Lebzeiten den Geist Gottes beherbergte. Der Mensch ist nur mit Körper ganz. Die Seele vom Leib getrennt ist ein Zwischenzustand, ein Manko. Katholiken glauben, dass die zurückgelassenen Überreste (>relinquere), denen übrigens mit großer Achtung begegnet wird, noch in gewisser Weise verbunden ist mit der Seele, bzw. die Überreste eines Tempels sind. Den Reliquien wird mit größter Achtung begegnet, sie werden in Monstranzen aufbewahrt, als kostbarste Schätze zu Gottes Ehre gesehen und dienen zum Heil der Menschen. Wie fruchtbare Samen, über denen Pflanzen wachsen, so baut man Kirchen auf diese Heiligen. Das Berühren und Küssen von Reliquien zeigt die Ehrerbietung gegenüber Gott, der diesen Menschen geschaffen und geheiligt hat. Der Glaube und die Hingabe dieser Menschen erwirkt hat vor Gott besondere Gnaden erwirkt, die den noch Lebenden zu Gute kommen, besonders wenn sie sich durch diesen Heiligen (zur Verherrlichung Gottes) an Gott wenden. Das ist etwas völlig anderes als die Schaffung von "Kunst" zur eigenen Hervorhebung mit dem Material menschlicher Körper. Als was anderes kann man diese Exponate betrachten, die in teils widerlicher Art und Weise "in Akte" gesetzt werden- wie Puppen? Nachgestellter Beischlaf etc... Das widerspricht gänzlich der katholischen Wertschätzung des Körpers. Ich hoffe das ein bisschen verständlich aus katholischer Sicht erörtert zu haben.

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    1. Vielen Dank für die kundige Erläuterung, die den Unterschied aus katholischer Sicht durchaus klar macht.

      Aus protestantischer Sicht gäbe es freilich so manche Anfrage, vor allem, was das Erwirken "besonderer Gnaden vor Gott" durch die "Heiligen" betrifft - denn die durch Christus erwirkte Gnade sollte doch voll und ganz genügen.

      Und zum anderen: den Leib als "Tempel des heiligen Geistes" zu sehen, ist gar nicht mal nur rein römisch-katholisch besetzt, sondern im Rückbezug auf Paulus, 1. Kor 6,19, teilen wir ja diese Ansicht. Aber ob es nun exakt dieser Leib ist, der wiedererweckt wird? 1. Kor 15,44: "Es wird gesät ein natürlicher Leib und wird auferstehen ein geistlicher Leib."

      Aber diese Differenz führt wohl zu weit vom eigentlichen Thema ab. Klar wurde, dass die Reliquienverehrung im katholischen Verständnis so hoch angesetzt ist, dass sie voll und ganz an Stelle der Erfordernis der Bestattung als eines Werkes der Barmherzigkeit treten kann.

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