Es gab einmal eine Zeit, als die Forderung, alle sollen Religionsunterricht erhalten, eine revolutionäre war. Denn sie war mit enthalten in der Forderung: Allgemeinbildung für alle, Jungen wie Mädchen von klein auf. Erhoben haben diese Forderung Martin Luther und Philipp Melanchthon in Wittenberg schon vor fast 500 Jahren. Denn jeder und jede sollte sich selbst über die Inhalte des Glaubens informieren und ein Urteil bilden können.
Heute nun setzen sich evangelische wie katholische Kirche für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen ein. Das hätte Luther und Melanchthon wohl doch – gelinde gesagt – verwundert. Überhaupt: Dass über vier Millionen Muslime in Deutschland leben, wäre für die beiden vermutlich ein Anzeichen des nahenden Gottesgerichts gewesen. Fürchteten Sie sich doch vor der "Türkengefahr". Denn 1529 griffen die Türken Wien an und standen damit an den Grenzen des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation.
Dass sich ausgerechnet die christlichen Kirchen für das Schulfach Islamische Religion einsetzen, verstehen viele auch heute nicht. Aber: der Religionsunterricht ist kein Vorrecht der Kirchen, sondern ein individuelles Grundrecht. Jeder und jede hat das Recht auf Bildung auch in Fragen der Religion. Aus diesem Grund fordern die Kirchen das Recht auf Religionsunterricht auch für muslimische Schülerinnen und Schüler. Auch diese sollen sich in der Schule mit ihrem Glauben auseinandersetzen können – in deutscher Sprache und mit dazu eigens an den Universitäten ausgebildeten muslimischen Theologen.
Mit dem Religionsunterricht an staatlichen Schulen und der Theologie an den Universitäten ist die Hoffnung auf einen "aufgeklärten Islam" verbunden. Aufgeklärt glauben, heißt auch zweifeln und über das eigene Bekenntnis frei und ohne Angst diskutieren zu können.
Die evangelische Kirche tritt ein für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit – und für das Bündnis von Glaube und Bildung. Auf Grund dessen kann sie gar nicht anders, aktiv und öffentlich Islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen zu fordern.
[Dieser Beitrag ist auch als Rundfunkandacht in der Reihe "Innehalten" bei SR2 und SR3 gelaufen.
Anhören! (mp3-Datei)]
Heute nun setzen sich evangelische wie katholische Kirche für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen ein. Das hätte Luther und Melanchthon wohl doch – gelinde gesagt – verwundert. Überhaupt: Dass über vier Millionen Muslime in Deutschland leben, wäre für die beiden vermutlich ein Anzeichen des nahenden Gottesgerichts gewesen. Fürchteten Sie sich doch vor der "Türkengefahr". Denn 1529 griffen die Türken Wien an und standen damit an den Grenzen des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation.
Dass sich ausgerechnet die christlichen Kirchen für das Schulfach Islamische Religion einsetzen, verstehen viele auch heute nicht. Aber: der Religionsunterricht ist kein Vorrecht der Kirchen, sondern ein individuelles Grundrecht. Jeder und jede hat das Recht auf Bildung auch in Fragen der Religion. Aus diesem Grund fordern die Kirchen das Recht auf Religionsunterricht auch für muslimische Schülerinnen und Schüler. Auch diese sollen sich in der Schule mit ihrem Glauben auseinandersetzen können – in deutscher Sprache und mit dazu eigens an den Universitäten ausgebildeten muslimischen Theologen.
Mit dem Religionsunterricht an staatlichen Schulen und der Theologie an den Universitäten ist die Hoffnung auf einen "aufgeklärten Islam" verbunden. Aufgeklärt glauben, heißt auch zweifeln und über das eigene Bekenntnis frei und ohne Angst diskutieren zu können.
Die evangelische Kirche tritt ein für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit – und für das Bündnis von Glaube und Bildung. Auf Grund dessen kann sie gar nicht anders, aktiv und öffentlich Islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen zu fordern.
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