Mittwoch, 6. Februar 2013

Murphy's Church Law



„Wenn du für fünfzig Leute Stühle stellst, kommen zwanzig. Stellst du nächstes Mal für zwanzig, kommen siebzig.“

Wer, der schon Veranstaltungen vorzubereiten hatte, kennt das nicht? Solche Vorkommnisse haben schon fast gesetzmäßigen Charakter. Heiko Kuschel, Citykirchenpfarrer in Schweinfurt in Unterfranken, sammelt speziell „kirchliche Veranstaltungsregeln“ auf Twitter und seiner Homepage kuschelkirche.de.

Zum Beispiel:
„Das Essen wird grundsätzlich während der stillen Gebetsphase in der Andacht geliefert.“
oder
„Wenn Sie schon morgens Tische stellen, dekoriert später der Seniorenkreis für die morgige Feier um.“

Und natürlich die Klassiker:
„Der Beamer funktioniert nicht.“
sowie
„Die Rückseite des Blattes ist immer falsch herum kopiert.“

Und welche menschlichen Dramen verbergen sich hinter einer Regel wie Nummer 39: „Die zum Abschluss der Konfirmanden-Radtour versprochene Eisdiele hat Ruhetag.“

Eigentlich ist das Murphy’s Gesetz für die Kirche. „Murphy’s Church Law“ sozusagen. Wozu das gut ist? Zum Schmunzeln, Amüsieren – und sich mal wieder bewusst werden: Es ist nicht alles planbar, mal spielt die Technik nicht mit, mal menschelt’s. Verkrampf dich nicht im Perfektionismus; nimm es mit einer Portion Gelassenheit und Gottvertrauen.

Und zwar selbst angesichts der kirchlichen Veranstaltungsregel, welche die Konkurrenz der Religionen überdeutlich zum Ausdruck bringt.
Nummer 43 lautet: „Fußball geht vor.“



RPR1 Angedacht
RPR1 Podcasts

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen