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Freitag, 5. Oktober 2012

Klug und maßvoll: der "Blasphemieparagraf"


„Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen ...!“ So tönt eines der biblischen Zehn Gebote.

Dienstag, 15. Mai 2012

Die Mär vom Kirchensteuerprivileg

Die christlichen Kirchen sind privilegiert, denn der Staat zieht für sie die Kirchensteuer ein. Diese Regelung gehört deshalb schleunigst abgeschafft.

So ist es immer öfter und immer lauter zu hören, nicht mehr nur von Atheistenverbänden, sondern auch von Politikern, die auf einen rein laizistischen Staat hinwirken wollen.

Dabei hat das Argument kaum eine wirkliche Grundlage.

Zunächst einmal ist das Recht, Steuern einziehen zu lassen, nicht allein den christlichen Kirchen vorbehalten. Alle Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, können dies wahrnehmen.

Sodann verursacht der Kirchensteuereinzug dem Staat nicht etwa Kosten, sondern im Gegenteil: Die Länder behalten als Entgelt einen bestimmten Satz des Kirchensteueraufkommens ein, zwischen zwei und viereinhalb Prozent nämlich.

Schließlich unterhält der Staat ohnehin die Finanzämter. Sie ziehen die Kirchensteuer ein. Wären die Kirchen gezwungen, ein eigenes Einzugssystem aufzubauen, müssten sie dafür schätzungsweise sieben bis zehn Prozent der Kirchensteuer verwenden. Das heißt, es würde auch eine Verschwendung von Steuergeldern bedeuten, hier eine doppelte Struktur aufzubauen.

Über die Verwendung von Steuergeldern lässt sich streiten. Die Kirchen benötigen bis zu siebzig Prozent allein für ihr Personal, und wer mit diesem nie zu tun hat, mag sich fragen, ob er weiter die Steuer zahlen soll. Das deutsche Kirchensteuersystem jedoch hat sich bislang bewährt – auch im europäischen Vergleich. Wir sollten es nicht leichtfertig über Bord werfen.

[Dieser Beitrag war am 15. Mai 2012 auf RPR1 als "Angedacht" zu hören]