Dienstag, 15. Mai 2012

Die Mär vom Kirchensteuerprivileg

Die christlichen Kirchen sind privilegiert, denn der Staat zieht für sie die Kirchensteuer ein. Diese Regelung gehört deshalb schleunigst abgeschafft.

So ist es immer öfter und immer lauter zu hören, nicht mehr nur von Atheistenverbänden, sondern auch von Politikern, die auf einen rein laizistischen Staat hinwirken wollen.

Dabei hat das Argument kaum eine wirkliche Grundlage.

Zunächst einmal ist das Recht, Steuern einziehen zu lassen, nicht allein den christlichen Kirchen vorbehalten. Alle Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, können dies wahrnehmen.

Sodann verursacht der Kirchensteuereinzug dem Staat nicht etwa Kosten, sondern im Gegenteil: Die Länder behalten als Entgelt einen bestimmten Satz des Kirchensteueraufkommens ein, zwischen zwei und viereinhalb Prozent nämlich.

Schließlich unterhält der Staat ohnehin die Finanzämter. Sie ziehen die Kirchensteuer ein. Wären die Kirchen gezwungen, ein eigenes Einzugssystem aufzubauen, müssten sie dafür schätzungsweise sieben bis zehn Prozent der Kirchensteuer verwenden. Das heißt, es würde auch eine Verschwendung von Steuergeldern bedeuten, hier eine doppelte Struktur aufzubauen.

Über die Verwendung von Steuergeldern lässt sich streiten. Die Kirchen benötigen bis zu siebzig Prozent allein für ihr Personal, und wer mit diesem nie zu tun hat, mag sich fragen, ob er weiter die Steuer zahlen soll. Das deutsche Kirchensteuersystem jedoch hat sich bislang bewährt – auch im europäischen Vergleich. Wir sollten es nicht leichtfertig über Bord werfen.

[Dieser Beitrag war am 15. Mai 2012 auf RPR1 als "Angedacht" zu hören]

7 Kommentare:

  1. Alex, Du schreibst:

    "Zunächst einmal ist das Recht, Steuern einziehen zu lassen, nicht allein den christlichen Kirchen vorbehalten. Alle Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, können dies wahrnehmen."

    Zu den rechtlichen Voraussetzungen der Erhebung von Steuern für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zählen:

    1. die Anerkennung einer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft/-organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts

    2. Steuerbeschlüsse der zuständigen Leitungsgremien (zum Beispiel in der Evangelischen Kirche im Rheinland die Presbyterien, in der Protestantischen Landeskirche der Pfalz die Landessynode), in der katholischen Kirche die Kirchensteuerräte der jeweiligen (Erz-)Bistümer, Vorstand einer Weltanschauungsgemeinschaft

    3. die Zustimmung der jeweiligen Parlamente der Bundesländer zu den Steuergesetzen der entsprechenden Gemeinschaften oder Organisationen

    Dein erstes Argument ist also schonmal im Eimer. Denn es gibt kein Parlament in Deutschland, das einer anderen "Körperschaft des öffentlichen Rechts" das Steuererhebungsprivileg eingeräumt hat geschweige einräumen würde.

    Du schreibst weiter:

    "Sodann verursacht der Kirchensteuereinzug dem Staat nicht etwa Kosten, sondern im Gegenteil: Die Länder behalten als Entgelt einen bestimmten Satz des Kirchensteueraufkommens ein, zwischen zwei und viereinhalb Prozent nämlich."

    Wahnsinn, zwischen 2 und viereinhalb Prozent?

    Was ist eigentlich mit der verdeckten Kirchensteuer, die alle Bundesbürger zahlen, egal ob Kirchenangehöriger oder nicht?

    http://www.thueringerblogzentrale.de/2010/04/27/kirchensteuer-fur-alle-thuringer-ii/

    Zuletzt schreibst Du, das Steuersystem hätte sich bewährt.

    Klar, über die letzten 100 Jahre. Aber leider verliert Ihr zunehmend Mitglieder. Und der Rest der Bevölkerung hat nicht viel von den Segnungen der Kirche (und komm mir jetzt nicht mit Caritas und Diakonie!).

    Also, zusammengefasst: Die Mär erzählst Du!

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    1. Das angebliche Gegenargument, dass kein Parlament einer "anderen" KdöR (ich nehme an, Du meinst: "als der evangelischen und katholischen Kirche") das Steuererhebungsprivileg eingeräumt habe oder einräumen würde, ist zum Teil falsch und zum Teil spekulativ konstruiert.

      Zum Teil falsch: Denn auch die Altkatholische Kirche, Freireligiöse Gemeinden und Jüdische Kultusgemeinden erheben Kirchensteuer.

      Und zum Teil konstruiert: Denn auch die Zeugen Jehovas, die Mormonen, ja, auch Humanistenverbände könnten Kirchensteuer erheben, wenn sie denn wollten, da sie KdöR sind. Dass ihre Steuergesetze dazu den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen und die Parlamente deshalb darüber beschließen müssten, halte ich für eine Selbstverständlichkeit.

      Dann: "Wahnsinn, zwischen 2 und viereinhalb Prozent?"

      Nehmen wir die Pfalz als Beispiel, weil man da so schön rund rechnen kann: Rund 100 Mio. Euro Kirchensteuereinnahmen bedeuten (beim Entgelt-Satz von 4% in RLP) rund 4 Mio. Euro für den Staat. Ich finde, das ist kein Kleckerles-Betrag. Und das für je einen gesetzten Haken pro Steuerzahler in der EDV (jedenfalls stelle ich mir das für den größten Teil so vor; in der Realität mag es kompliziertere Fälle geben).

      Die von mir im Beitrag genannten 4,5 % als Höchstwert sind allerdings, glaube ich, falsch. Sie stammen aus dem Wikipedia-Artikel, aber auch im Saarland liegt der Entgelt-Satz nur bei 4%, wie mir gesagt wurde.

      Die Debatte um die von Dir fälschlich so bezeichnete "verdeckte Kirchensteuer" will und werde ich an dieser Stelle nicht führen. Meine Zeit und Kräfte sind begrenzt. Und warum soll ich noch einmal aufwärmen, was die Kommentatoren Till und Tom unter dem von Dir verlinkten Artikel schon sehr sachlich, kenntnisreich und ausführlich beantwortet haben. Nur so viel: Die säkularen Humanisten, atheistischen Religionskritiker, wie immer man sie nennen will, schmeißen stets drei verschiedene Dinge (Kirchensteuer, Staatsleistungen, Entgelte) in einen großen Topf, spucken hinein und rühren kräftig durch, um ihn dann über die Öffentlichkeit auszugießen. Ich muss dahinter leider entweder bewusste Irreführung zum Zwecke der Stimmungsmache gegen die Kirchen - oder schlicht: Unwissenheit vermuten.

      Zum "bewährten" Kirchensteuersystem schließlich zitiere ich zunächst den geschätzten Kollegen Heiko Kuschel: "Im internationalen Vergleich haben wir ein ausgezeichnetes System gefunden, das die Lasten gerecht verteilt und für Planungssicherheit und weitgehende Unabhängigkeit der Gemeinden sorgt."

      60 % der Menschen in Deutschland gehören einer christlichen Kirche an. Die Kirchen sind, ob Du es willst oder nicht, nach wie vor eine bedeutende gesellschaftliche Kraft. Mit dem Kirchensteuersystem sichert der Staat gerade die Unabhängigkeit der Kirche vom Staat - und von anderen Geldgebern, die möglicherweise politische Ziele verfolgen würden und die Kirche entsprechend steuern wollten. Und das ist ein Hauptargument für den Erhalt des Systems - wenn Du schon von den karitativen und diakonischen Aufgaben, die dadurch bewältigt werden können, nichts hören willst.

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  2. Die Kirchensteuer ist ein Segen für alle.
    (1) zahlen nur die Menschen (Kirchenglieder) ihren Mitgliedsbeitrag, die auch tatsächlich Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen. Es ist ein sehr solidarische Steuer.
    (2) der Staat verdient an der Serviceleistung. im Schnitt drei Prozent für eine(!) simple Computeroperation.
    (3) Seit 1956 hat sich das System bewährt und so solvente Partnerinnen des Staates. Die Kirchen co-finanzieren die Leistungen, die sie subsidiär für den Staat erbringen: Diakonie/Caritas, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser. Sie bringen von den Mitgliedsbeiträgen ihrer Mitglieder zusätzliches Geld ein.
    (4) Der Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts gibt es für viele - auch nicht christliche Organisationen http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts. Eben auch andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsverbände. Nicht alle nehmen das Steuerrecht wahr.

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  3. Vielleicht noch eine kleine Randbemerkung: Die christliche Kirche (der ja in Deutschland 60% angehören) bietet ihre Leistungen ja offensiv an! - Rein praktisch könnte ja zumindest jeder (dieser 60%) zugreifen und davon sicher auch profitieren. Rein faktisch gibt es ja Steuern, von denen letztlich nur einige wenige profitieren (auch wenn das vielleicht mal anders angedacht war).

    Insgesamt finde ich die Debatte kirchlicherseits viel zu defensiv: Einiges mehr an gesundem Selbstvertrauen und etwas weniger (fast ängstliche) Zurücknahme wäre hier aus meiner Sicht durchaus angebracht. Und das betrifft nicht nur die Diskussion um die Kirchensteuer ;-)

    Chris

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  4. Nein ich meinte damit die Weltanschauungsgemeinschaften, die keine Lobby in den jeweiligen Parlamenten haben.

    Ich weiß nicht, ob der Humanistische Verband oder der Bund für Geistesfreiheit je eine Initiative gestartet haben, mit der sie Steuern erheben dürften (wäre eigentlich mal eine spannende und sicher öffentlichkeitswirksame Idee) aber ich gehe davon aus, dass das Echo in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie in Bayern (die Länder in denen sie als KdÖ anerkannt sind, sehr sehr ungünstig ausfallen dürfte.

    Das heißt, Deine Argument, dass das doch eine Selbstverständlichkeit sei, ist wohlfeil - praktisch-politisch aber ganz sicher nich opportun. Wohl auch aus den eigenen Reihen heraus nicht ... und das nicht ohne Grund.

    Was glaubst Du denn, warum die Weltanschauungsgemeinschaften die Kirchensteuer ablehnen? Ich sags, Dir: Es sind dieselben Gründe aus denen sie selbst keine erheben.

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    4 Millionen Euro für den Staat? Der Aufbau einer eigenen Steuer würde 7-10% verschwenden?

    Kannst Du mir dann erklären wieso dann das Bistum Berlin einen Kostenpunkt Kirchensteuerverwaltung von 2 Mio Euro hat:

    http://www.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/PDF-Dateien/Pressemeldungen/HHAusgaben2005.pdf

    ... wo ihr doch selber gar keine Kirchensteuerverwaltung habt und die nur unnötig Geld "verschwenden" würde? Geld, das jetzt der Staat -zu dem ich als Atheist auch gehöre - "verschwenden" muss?

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    Du unterstellst, ich würde Kirchensteuer, Staatsleistungen, Entgelte verwechseln.

    Das tue ich nicht. Ich bin durchaus in der Lage zwischen diesen Dingen zu unterscheiden. Aber danke, dass Du mir kein Mindestmaß an Intellignez zubilligst :o)

    Nur soviel: Die Diskussion auf der Thüringer Blogzentrale ist keineswegs im Sinne der Befürworter der verdeckten Kirchensteuer gelaufen. Offenbar hast Du nicht allzuviel Zeit auf die Lektüre verwendet. Aber das sei Dir verziehen. Es geht ja hier auch gar nicht um die verdeckte, sondern die "richtige" Kirchensteuer, oder? :o)

    Jedenfalls habe ich die verdeckte angeführt, weil damit Deine vier Millionen locker abgedeckt wären.

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    Zu Deinem Zitat Heiko Kuschels: Das ist schön für Euch, dass Ihr "Planungssicherheit" habt. Muss ich das mitfinanzieren und fördern?

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    Dein letztes Argument gefällt mir gut.

    "Mit dem Kirchensteuersystem sichert der Staat gerade die Unabhängigkeit der Kirche vom Staat"

    Das erinnert so schön an George Orwell.

    Krieg ist Frieden
    Freiheit ist Sklaverei
    Ignoranz ist Stärke

    Man könnte hier noch anfügen:

    Abhängigkeit ist Freiheit.

    Du rühmst die Abwesenheit politischer Einflussnahme?

    Ich schreibe mal einen Namen. Mal sehen, ob der Dir was sagt: Kathrin-Göring Eckart.

    Von caritativen und diakonischen Aufgaben höre ich gern. Vor allem, da sie überwiegend staatlich finanziert werden und noch viel galubwürdiger wären, wenn die Kirchen ihr Etikett nicht auf Dinge pappen würden, an denen sie nur einen Anteil von maximal 9% haben.

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  5. 1. Wovon Du "ausgehst" und was Du den Länderparlamenten unterstellen willst, spielt keine Rolle. Wenn die Steuergesetze rechtlich in Ordnung sind, kann einer KdöR der Kirchensteuereinzug nicht verwehrt werden. Die Freireligiösen können Kirchensteuer erheben, dann würden es die Humanistischen Verbände, dort wo sie KdöR sind, zweifellos auch können - zumal der HVD mit eigenen Kindertagesstätten, Sozialstationen, Hospizen etc. gezeigt hat, dass auch er Partner des Staates sein kann.

    2. Kleiner Tipp: Geld kostet nicht nur der Kirchensteuereinzug, sondern auch das Wieder-Verteilen derselben. Die Kirche lässt sich ja nicht die Steuer einfach auf ihre Konten überweisen und bunkert sie dort. Ich habe nicht behauptet, es gäbe keine kirchliche Kirchensteuerverwaltung. Wie sollte es ohne eine solche gehen?

    3. Ich lese die Diskussion auf der Thüringer Blogzentrale offenbar anders als Du. Auf Toms letzten Kommentar (Nr. 23) hat niemand mehr geantwortet. Sowohl Toms als auch Tills Argumente sind deutlich stichhaltiger und - von wenigen Ausnahmen "im Eifer des Gefechts" abgesehen - auch in sachlicherem Stil gehalten als die Entgegnungen. Und es bleibt dabei: Die Staatsleistungen als "verdeckte Kirchensteuer" zu bezeichnen, ist reine Propaganda und wirft eben doch in einen Topf, was auch Dein Mindestmaß an Intelligenz unterscheiden kann. Die vier Millionen aus dem Kirchensteuereinzugs-Entgelt sind damit auch nicht "locker abgedeckt", weil eben das eine mit dem anderen nichts ... ach, das weißt Du ja selbst.

    Dabei ist unbenommen, dass der unerfüllte alte Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen abzulösen, ein Problem darstellt, das möglichst bald gelöst werden sollte.

    4. Die "Planungssicherheit" finanzierst Du nicht mit, denn ich gehe davon aus, dass Du kein Kirchenmitglied bist und daher keine Kirchensteuer zahlst.

    5. Katrin Göring-Eckardt, Lothar de Maizière, Angela Merkel, Volker Wissing. Worauf willst Du hinaus? Dürfen Deiner Ansicht nach Christen keine Politiker sein und Politiker keine Christen?

    6. Der Trägeranteil der pfälzischen Landeskirche an ihren Kindertagesstätten beläuft sich auf nahezu 20%. Nur mal so, als Gegenbeispiel zu Deinen 9%, und als Hinweis, dass die Sache schon differenzierter zu betrachten ist, als einfach eine möglichst niedrige Zahl rauszuhauen. Außerdem glaubst Du doch nicht, dass die humanistischen Kindertagesstätten, Hospize, Sozialstationen etc. sich rein aus Spenden finanzieren? Ich halte das für extrem unwahrscheinlich. Eher ist es so, dass auch sie überwiegend staatlich finanziert werden? Das Subsidiaritätsprinzip kommt auch den Humanisten zugute.

    By the way: Wo sind eigentlich die Mitgliederstatistiken und vor allem die Haushaltspläne des Humanistischen Verbands? Wie transparent gehen die Humanisten mit ihren Finanzen um?

    Abschließend: Was mir nicht in den Kopf will, ist diese Penetranz, mit der organisierte Humanisten und Atheisten versuchen, den Kirchen unbedingt was am Zeug zu flicken sowie Grundlagen unseres durchaus flexiblen Religionsverfassungsrechts in Frage zu stellen - womit sie letztlich gewachsene Sozialstrukturen gefährden. Stattdessen könnten Christen wie Humanisten je ihren Dienst an der Gesellschaft erbringen - mit ihren Einrichtungen wie ihren Werteorientierungen (die sich ja über weite Strecken hin nach meinem Eindruck sogar überschneiden, sich nur - vereinfacht gesagt - unterschiedlich "herleiten").

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  6. Ich muss meinen Punkt 2. im vorangegangenen Kommentar korrigieren. Es ist viel einfacher: Die im Haushalt 2005 vom Erzbistum Berlin angegebenen Ausgaben für Kirchensteuerverwaltung von 2 Mio. Euro dürften eben gerade das Entgelt an die Finanzämter sein!

    Bin darauf gekommen durch einen Blick in unseren pfälzischen Haushaltsplan: Dort stehen 3 Mio. Euro Ausgaben unter dem weniger missverständlich benannten Punkt "Verwaltungskosten für Erhebung" (mit der Erläuterung auf der gegenüberliegenden Seite "Verwaltungskosten für die Erhebung der Kirchensteuer durch die Finanzämter in Höhe von 4 %") zu Buche. Dass es nicht 4 Mio. Euro sind, wie von mir geschätzt, erklärt sich daraus, dass die Evangelische Kirche der Pfalz rund 23 Mio. Euro Kirchensteuer von anderen Landeskirchen erstattet bekommt und daher nur für 77 Mio. die Verwaltungskosten zu zahlen hat.

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