Donnerstag, 21. Oktober 2010

Menschliche Präparate scheibchenweise zu kaufen

Es ist schon mehr als ein Jahr her, dass ich kirchliche Stellungnahmen zur "Körperwelten"-Ausstellung von Gunther von Hagens zusammengestellt und später noch um einen weiteren Aspekt ergänzt habe. Nur der Vollständigkeit halber trage ich deshalb heute hier ins Blog ein, dass von Hagens jetzt kurz vor der Eröffnung eines Online-Shops zum Verkauf seiner Plastinate steht. Das hat die - aus meiner Sicht etwas zu reflexartige - heftige Kritik seitens der badischen Bischöfe hervorgerufen. Von Hagens (strafbaren) "Leichenhandel" vorzuwerfen, erscheint mir in diesem Fall überzogen. Er selbst sieht die Plastinate ohnehin nur als "anatomische Präparate" an.

Formal handelt er in diesem Sinn völlig korrekt, weil "die in unserer Produktpalette enthaltenen originalen anatomischen Lehrpräparate menschlichen Ursprungs [...] nur für medizinische Ausbildungs- und Forschungszwecke verwendet werden [dürfen] und ausschließlich für qualifizierte Nutzer [...] verfügbar [sind]". Qualifizierte Nutzer sind z.B. "Lehrinstitutionen wie Universitäten, Krankenhäuser, Schulen und Museen, sowie praktische Ärzte, Hochschullehrer, Lehrbeauftragte sowie andere Personen, soweit sie mit Ausführung von Forschungsvorhaben befasst sind".

Damals äußerte ich im Kommentarbereich die Vermutung, von Hagens bemühe sich zu vermeiden, irgendwann der Bestattungspflicht nachkommen zu müssen und lege deshalb deshalb solchen Wert auf die Feststellung, Plastinate seien keine Leichen mehr, sondern anatomische Präparate. Deshalb auch dieses Gutachten, in dem sich von Hagens bescheinigen ließ:

"Das Ganzkörperplastinat ist in Bezug auf die Individualität in hohem Maße verfremdet. Da hinzu kommt, dass Plastinate eine lange Überlebenszeit haben, ihre direkten „Angehörigen“ mit großer Wahrscheinlichkeit überdauern werden, entfällt die Voraussetzung für eine Bestattungsabsicht. Plastinate, Ganzkörperplastinate sind in Bezug auf eine Bestattungsabsicht generell Skeletten und anderen anatomischen Präparaten gleichzusetzen. Damit erübrigt sich auch eine Bestattungspflicht."

Die Argumentation, so wie ich sie verstehe, geht davon aus, dass eine Bestattungspflicht nur aufgrund einer Bestattungsabsicht von Angehörigen besteht. Das greift meines Erachtens zu kurz. In Bezug auf die Totenruhe ist als Rechtsgut nicht nur das Pietätsgefühl der Angehörigen, sondern auch das der Gesellschaft zu schützen; außerdem das postmortale Persönlichkeitsrecht. Insofern stellt sich doch die Frage, ob es "erlaubt" sein kann, die Bestattung der Leichen dauerhaft aufzuschieben, indem man ihre Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken immer wieder neu begründet bzw. verlängert, z.B. eben durch Weiterverkauf an andere Einrichtungen. Ob es eine zeitliche "Obergrenze" für die Verwendung gibt, scheint mir rechtlich nicht eindeutig geklärt zu sein (aber ich bin ja kein Jurist ...).

Ebenfalls nicht ganz klar ist mir, ab wann, d.h., unter welchen Voraussetzungen das Schutzgut "Pietätsgefühl" entfällt. Wenn die Einwilligung des Verstorbenen vorliegt? Wenn die Leiche bei der Präparation so verfremdet wurde, dass ihre Individualität nicht mehr erkennbar ist? Wenn es keine Angehörigen (mehr) gibt?

Je öfter ich mich mit dem Thema befasse, desto weniger erschließt sich mir, worin hier eigentlich der "Tabubruch" bestehen soll, der in kritischen Stellungnahmen so oft beschworen, aber selten begründet oder weiter ausgeführt wird. Was bleibt, ist ein ungutes Bauchgefühl (was nicht entscheidend sein kann), der Vorwurf der Kommerzialisierung (der auch viele andere Bereiche trifft) und die nicht ganz ausgeräumten Verdachtsmomente hinsichtlich der Herkunft der Leichen (was aber über die ethische Positionierung bei "korrektem" Verlauf auch nichts aussagt).

Und: Ich mag den von Hagens nicht.

Update, 23.10.2010: Amtsbruder Ralf Peter Reimann von der rheinischen Landeskirche hat zwischenzeitlich das Thema für evangelisch.de kommentiert. Hauptargument seiner Kritik ist im Anschluss an den badischen Landesbischof Fischer, dass "nicht nur den Lebenden, sondern auch den Toten Menschenwürde zukommt". Freilich spart er die Diskussion darüber aus, warum die Plastinate nicht im von Hagens'schen Sinne nur noch anatomische Präparate sein sollen, sondern "mehr". Man wird kaum behaupten können, dass sozusagen allem, was einmal Mensch war, auch nach dem Tod grundsätzlich noch Menschenwürde zukommt. Wie wäre es dann etwa mit der Asche nach der Kremierung? Wo ist die Grenze? Das o.g. Gutachten argumentiert mit der Individualität, der Erkennbarkeit. Ich frage mich, ob sich nicht die Menschenwürde, so sie denn über den Tod hinaus gelten soll, von der Gebundenheit an das Körperliche löst - und nicht vielmehr der Person zukommt, wie sie im Gedenken, in der Erinnerung, quasi als Idee fortbesteht. Dann verletzte etwas, was mit der Leiche geschieht, nur dann die Menschenwürde, insofern es dieses Andenken, also die Integrität der Person post mortem beschädigte.

Oder anders: Wenn wir die Menschenwürde aus der Gottebenbildlichkeit begründen - kann sie dann überhaupt den Toten zukommen? Oder nicht nur den Lebenden, geschaffen als Mann und Frau? Aber verletzt dann vielleicht eine "Totenschändung", was immer man darunter fassen mag, zumindest die Menschenwürde der noch Lebenden? Warum? Warum nicht? Reimann argumentiert im letzten Absatz in eben dieser Richtung: "Die Ehrfurcht vor Toten entspringt jedoch der Achtung vor den Lebenden und dem Leben." Und das erinnert mich wieder an mein Argument von der Bestattung der Toten als einem der Werke der Barmherzigkeit.

16 Kommentare:

  1. Ich habe mich noch nicht ausgiebiger mit dem Thema beschäftigt, aber ich glaube du berücksichtigst bei deinen Gedanken zu wenig die Identität von Körper und Seele, die in alttestamentlicher Anthropologie eine große Rolle spielt. Das dichotomische Menschenbild (das sich sicher auch in den jüngeren Schriften der Bibel zeigen lässt), in dessen Sinne du zu argumentieren scheinst, müsste sich zumindest schöpfungstheologisch hinterfragen lassen. Besonders dahingehend, ob sich Seele und Körper, oder Person und Körper usw. überhaupt trennen lassen, selbst wenn man von einem (mindestens) dichotomischen Menschenbild ausgeht, was unserem Denken vermutlich deutlich näher ist als die alttestamentliche Vorstellung.

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  2. Hallo Johannes,
    vielen Dank für Deinen Kommentar!
    Ich werde darüber noch weiter nachdenken müssen, aber: Abgesehen davon, dass ich generell mit dem Konzept einer "Seele" so meine Schwierigkeiten habe ("Geist" liegt mir näher), meine ich fast, dass es in diesem Fall gar keine Rolle spielt, ob man von der Körper-Seele-Einheit oder von der Dichotomie ausgeht. Im ersten Fall stirbt mit dem Tod der "ganze" Mensch, im zweiten nur der Körper. Für die Leiche gilt in beiden Fällen: Tot ist tot. Ethische Folgerungen für den Umgang mit der Leiche, also etwa auch, ob sie plastiniert werden darf, ergeben sich für mich daraus zunächst einmal nicht. Oder?

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  3. Hm, vielleicht habe ich deinen Gedanken noch nicht ganz erfasst. Ich habe ihn so verstanden, dass das "Person"-Sein einen Körper mit seinem Tod verlässt. Ich würde dagegen sagen, es ist egal, ob man es nun Person, Seele oder Geist nennt. Was immer den Menschen ausmacht, ist von seinem Körper nicht zu trennen. D.h. ist toter Körper ist ein toter Mensch, wie du ja auch sagst. (Eschatologische Fragen müsste man nochmal auf einem anderen Blatt behandeln, denke ich.)
    Dein Argument, der Mensch würde seine Gottesebenbildlichkeit mit dem Tod verlieren, ist für mich nur auf den ersten Blick korrekt. Richtig ist m.E. in der Tat, dass zur Gottesebenbildlickeit auch das Gott entsprechende ewige Leben zählt. Man müsste dann zu diesem anthropologischen Gedanken m.E. auf jeden Fall auch die Hamartiologie als Teil der Anthropologie im Blick haben, Röm. 6,23: "Denn der Sünde Sold ist der Tod; die Gabe Gottes aber ist das ewige Leben in Christus Jesus, unserm Herrn."
    Der Tod ist also ein schöpfungstheologisch Nicht-sein-sollendes, dass durch Jesus Christus aufgehoben wird. Somit darf er meines Erachtens keinen Einfluss auf grundsätzliche Antworten auf Fragen der Menschenwürde haben.
    So vielleicht - ist das nachvollziehbar?

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  4. Ich bin ja selbst noch dabei, mir gedankliche Breschen durch das Thema zu schlagen; insforen habe ich meinen Gedanken selbst noch nicht ganz erfasst ;-)

    Aber Deine Kommentare helfen mir dabei: Ich bin in der Tat der Ansicht, dass Personalität nur lebenden Menschen zukommen kann. Von Verstorbenen kann ich nur sagen, dass sie einmal Person _waren_. Wir werden hier jetzt kaum die komplexe, bereits Jahrhunderte währende geistesgeschichtliche Diskussion um den Personbegriff angehen können. Aber "ob man etwas als eine Art Person ansieht, das kann man daran erkennen, ob man sie anredet, sie um etwas bittet, ihr einen Namen gibt, auf ihre Worte oder Zeichen hört. Eine Person ist nicht berechenbar, kann reagieren und die Wirklichkeit in bestimmtem Maße verändern" (Klaus Berger, Ist Gott Person?, Gütersloh 2004, S. 87).

    Das heißt auch: Ein Mensch ist Person so lange, wie er in Beziehung treten kann. Der Tod ist Abbruch aller Beziehungen.

    Oder, mal andersherum betrachtet: Was unterscheidet denn den Zustand vor der Zeugung vom Zustand des Todes? Doch nur das gelebte Leben und die Beziehungen, die der tote Mensch während seines Lebens hatte. Das ist es darum, was die Person ausmacht. Ansonsten müsste man ja für alle Menschen, die potentiell gezeugt werden könnten, bereits Personalität und Menschenwürde annehmen.

    Der Tod ist der schärfste Angriff auf die Menschenwürde, denn er vernichtet ja den Menschen. Da komme ich wieder mit Deinem letzten Absatz zusammen: "Der Tod ist ein schöpfungstheologisch Nicht-sein-sollendes". Meine Folgerung ist aber eine andere, nämlich nicht nur, dass der Tod "keinen Einfluss auf grundsätzliche Antworten auf Fragen der Menschenwürde haben" darf, sondern dass er definitiv keinen Einfluss darauf hat, gar nicht haben kann, weil die Wahrung der Menschenwürde nur ein "Problem" lebender Menschen ist.

    Den Wikipedia-Artikel über "Postmortales Persönlichkeitsrecht" finde ich spannend. Er belegt meines Erachtens, dass dieser über den Tod fortwährende Schutz nicht grundsätzlich besteht, sondern nur aufgrund von "Ansprüchen" der noch Lebenden.

    Das alles erscheint mir einigermaßen konsequent. Insofern bleiben für mich als Kern-Anfragen an von Hagens' Vorgehen:
    - Wie weit reicht das zu schützende Rechtsgut "Pietätsgefühl der Gesellschaft"? Weit genug, dass auch für plastinierte Leichen die Bestattungspflicht gilt?
    - Wie lange und mit welchen Methoden darf man sich mit der Begründung "wissenschaftliche Zwecke" um die Bestattungspflicht "herummogeln"?
    - Und natürlich grundsätzlich: Sind Plastinate tatsächlich keine Leichen mehr, wie von Hagens behauptet?

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  5. Dass der Tod der Abbruch aller Beziehungen ist, gilt so ja nicht. Zu einer Beziehung gehören zwei, und davon ist im Ernstfall erstmal nur einer tot.

    Ich würde soweit gehen zu behaupten, dass die Beziehung der Lebenden zu den Toten zu den Kernaspekten menschlicher Kultur gehört - nicht zuletzt weil der Tod der anderen den eigenen Tod gemahnt.

    Ich persönlich finde die Plastinate genau aus diesem Grund positiv: Sie tragen den Tod zurück in eine Gesellschaft, die ihn weitgehend zu verdrängen sucht. Die Plastinate sind ja eben keine bloßen Gegenstände. Wir geben ihnen Würde, indem wir über sie - und uns - reflektieren. Wir können nicht anders. Nichts anderes ist die Funktion eines klassischen Begräbnisses.

    Ich hoffe das ist einigermaßen kohärent. :-)

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  6. Ich merke grad, daß es bei mir wohl nicht ganz so weit her ist mit dem Pietätsgefühl. Tatsächlich habe ich weniger ein Problem damit, wenn Menschen es wünschen, sich plastinieren zu lassen und post mortem in medizinischen Fakultäten in der Abstellkammer zu stehen. Von den Angehörigen würde ich erwarten, den Willen des Gestorbenen hier zu respektieren (Trauerfeier würde ja auch so gehen, ohne Leichnam).
    Die Bestattungspflicht habe ich bisher immer angesehen als begründet in der Vermeidng von Seuchen o.ä., was hier ja wahrscheinlich keine Gefahr ist.
    Mein Problem bei der Sache ist ein ganz anderes. Ich frage mich, inwieweit der Hagens hier ein "Produkt" anbietet, das bisherigen Produkten überlegen ist, inwieweit der angehende Mediziner vielleicht an einem schematischen Plastikmodell besser lernt als an einem "echten" plastinierten Menschen. Dann wäre das Ganze nur ein Werbegag um Geld rauszuschlagen, und nimmt den Fakultäten im Zweifel Leichen, an denen die Medizinstudenten lernen können (die haben da ja auch Leichen, an denen sie den Umgang mit Skalpel üben etc).

    Insofern halte ich die Frage nach der Pietät gar nicht für so zentral (ich denk dabei sowieso an den Zeigefinger erhebende ältere Damen mit dem Satz "Das macht man nicht" auf den Lippen).

    Lange Rede kurzer Sinn: Mein Problem ist ein persönliches mit Hagens, der mir einen Hype zu kreieren scheint, von dem er profitiert (das alleine wäre nicht schlimm) und dabei der medizinischen Forschung Ressorcen streitig macht, die diese besser nutzen könnte (das ist für mich der Haken).

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  7. Ich denke, in diese Problematik spielt auch das Unwissen darüber hinein, was nach dem Tod noch kommt.

    In vielen Religionen geht man ja davon aus, daß der Leichnam in irgendeiner Form "später" noch benötigt wird. Wer so etwas glaubt, wird natürlich dafür sorgen wollen, daß die von ihm geliebten Personen entsprechend beerdigt werden. Konsequenterweise kann muß dieses Recht auf Bestattung natürlich allen zugestanden werden, egal ob sie nun noch Angehörige/Freunde haben oder nicht. Einfach um sicher zu gehen, daß niemandem irgendeine Chance auf ein Leben nach dem Tod entgeht und man dafür womöglich vom Lieben Gott noch selbst bestraft wird.

    Ein weiterer Aspekt ist die Hygiene. Auch sie dürfte ein mindestens ebenso wichtiger Gesichtspunkt gewesen sein, eine Bestattungspflicht einzuführen. Man sieht das ja schon alleine daran, daß in heißen Ländern die Frist dafür teilweise nur 24 Stunden beträgt, was selbst in sehr alten Schriften schon belegt ist.

    Ich gehe davon aus, daß aus all dem dieses Konzept des postmortalen Persönlichkeitsrechts entstanden ist, das Herr von Hagens nun angeblich verletzt.

    Ich persönlich kann diesen Vorwurf auch nicht wirklich nachvollziehen. Das hängt aber damit zusammen, daß ich davon ausgehe, daß nach dem Tod überhaupt nichts mehr kommt und es mir als Totem wurscht sein wird, was mit meinem Leichnam passiert. Wenn dann noch die Angehörigen mit der Plastination einverstanden sind und auch ohne Grab (=Pilgerstätte) auskommen - wo ist dann das Problem? Ein hygienisches gibt es mit diesen Präparaten ja wohl kaum, nehme ich an. Und wenn man dann noch bedenkt, wie teuer Bestattungen sind, hat Herr van Hagens einigen Angehörigen vermutlich noch einen großen Gefallen getan.

    Übrigens: Wie sieht's eigentlich mit in Museen ausgestellten Mumien aus? Ist ja nicht so, als hätten wir vor Herrn van Hagens keine Leichen ausgestellt...

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  8. Nett, dass sich noch ein paar mehr zu Wort gemeldet haben! :)

    @Alexander Ebel: Hm. Ich werde da mal weiter drüber nachdenken. Aber mir scheint immer noch, dass sich Person und Körper nach Aspekten alttestamentlicher Anthropologie nicht trennen lassen (s. dazu auch den ganz interessanten Artikel "Leiche / Leichenschändung" aus dem WiBiLex: http://www.bibelwissenschaft.de/nc/wibilex/das-bibellexikon/details/quelle/WIBI/referenz/24785/cache/7e6044d11f4f181144ba238fd0b93a2e/). Ob man diese Aspekte nun als evangelischer Theologe für normativ erachtet, ist dann wohl eher eine umfassendere hermeneutische Fragestellung, die sich vermutlich ebenfalls nicht so ohne weiteres entscheiden lässt. ;)
    Die Reduzierung des Menschseins/der Gottesebenbildlichkeit auf das Beziehungsgeschehen, die sich ja auch bei den meisten Systematikern findet, scheint mir aber tatsächlich eine Reduktion der biblischen Überlieferung, gerade dann, wenn man den eschatologischen Aspekt der "leiblichen Auferstehung" mit in Blick nimmt. Dass dabei eine Reihe von logischen Problemen auftreten hast du ja schon in deinem ursprünglichen Blogeintrag aufgeführt. Aber vielleicht kann man die ja doch irgendwie zufriedenstellend bearbeiten. Ansonsten finde ich aber auch eine gewisse eschatologische Offenheit, Ungeklärtheit und Spannung als theologische Grundhaltung interessant.

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  9. Zurück aus einer hartnäckigen Erkältung hier von mir nur ein paar kurze Anregungen.

    Zum einen ist in vielen Statements "gegen" v. Hagens zu lesen, dass es vor allem für die Hinterbliebenen ein Problem ist, wenn sich Menschen nach dem Tod plastinieren lassen - auch wenn ein fester Ort der Trauer oft sowieso nicht mehr regelmäßig besucht wird/werden kann, ist es wohl noch im Gedächtnis der meisten Menschen verankert, dass ein Toter auf dem Friedhof liegt. Auch wenn man den Ort also nicht mehr regelmäßig besucht, muss er also doch im Gedächtnis als Ort der Trauer vorhanden sein. Als Ruhestätte - was die meisten bei einer Plastination nicht als gegeben sehen. Also auch eine Art Anspruch der Hinterbliebenen, siehe Postmortales Persönlichkeitsrecht. Ist die Trauerverarbeitung der Angehörigen also höher zu stellen als der Wunsch des Toten?

    ...und falls das mit dem Ort der Trauer tatsächlich höher zu stellen ist: reicht dann nicht ein zentraler Gedenkstein für die Plastinate? Oder die Trauerfeier an sich?

    Zu meinem anderen Kommentar (den ich nicht mehr finde...): ich frage mich, was mit den Plastinaten "danach" passiert - also wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Hat von Hagens hierzu bereits Stellung bezogen? Da habe ich noch nichts dazu gefunden. Verbrennen geht meines Erachtens nicht, weil durch die Plastination (Kunst)stoffe im Körper sind, die sich bei Hitze sicher nicht ohne Probleme auflösen. Das gleiche Problem stellt sich beim Begraben - es verwest ja nicht... also Sondermüll? ...falls es hierzu schon (bessere) Antworten gibt, bitte posten :-)

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  10. So, jetzt will ich mich doch endlich auch noch einmal zu Wort melden. Zuerst aber vielen Dank an alle bisherigen Kommentatoren für eure Beiträge und die anregende Diskussion! Was so ein tiefnächtlicher Twitter-Aufruf doch bewirken kann ... :-)

    Ein paar unzusammenhängende Gedanken und Reaktionen auf eure Beiträge:

    @Lars (Fischer): Was Du zur Beziehung der Lebenden zu den Toten als Kernaspekt menschlicher Kultur sagst, stimmt natürlich. Wahrscheinlich müssten wir genau klären, was wir jeweils mit "Beziehung" meinen. Der Tote kann nicht mehr selbst "in Beziehung treten", nicht mehr sozial interagieren - was eine Voraussetzung dafür ist, jemandem Personhaftigkeit zuzusprechen.
    Dein zweiter Punkt (Plastinate wirken gegen die Todesverdrängung) hat ebenfalls etwas für sich. Bezogen auf von Hagens kann man aber wohl sagen: Das ist nicht sein Punkt. Er behauptet ja eben im Prinzip, Plastinate seien sehr wohl bloße Gegenstände, nur noch anatomische Präparate nämlich. Und sein Anliegen war nie, die Reflexion über den Tod zu fördern - sondern nur die "Faszination Körper" darzustellen.

    @Benjamin: Das war, mit leicht anderem Fokus, eine Frage, die ich in einem früheren Beitrag auch schon gestellt habe: Inwiefern trägt die Plastinate-Show tatsächlich zum wissenschaftlichen Fortschritt oder zumindest zur Bildung der Besucher/innen bei?
    Die Befürchtung, das Ganze könnte den Fakultäten Leichen nehmen, an denen Studenten lernen könnten, ist wohl unbegründet. So weit ich weiß, gibt es genügend Spender, die ihren Körper der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen (und von Hagens kann sich vor Spendern gar nicht retten ... was irgendwie gegen den Vorwurf mit den chinesischen Hinrichtungsopfern spricht, denke ich mir gerade ...).

    @Ute: Stimmt, die Vorstellung, der Körper müsse (... zur weiteren Verwendung ;-) unversehrt bleiben, mag diffus-unbewusst noch bei vielen vorhanden sein.
    Ein Problem mit der Plastination, "wenn auch die Angehörigen einverstanden sind" etc., kann ich tatsächlich auch nur noch in Bezug auf "die Allgemeinheit", d.h. auf "das Pietätsgefühl der Allgemeinheit" sehen. Das scheint (wieder: ich bin kein Jurist) eine gängige Rechtsfigur zu sein; ich denke, durchaus mit gutem Grund.
    Betreffend die Mumienfrage rückverweise ich auf diesen Eintrag und die (recht lange) Kommentardebatte: http://intelligentesleben.blogspot.com/2009/07/die-unbarmherzigkeit-der.html - wobei ich nicht sicher bin, ob ich meine damalige Einschätzung, auch Mumien müssten aufgrund des Gebots der Barmherzigkeit irgendwann bestattet werden, noch halten kann bzw. will.

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  11. @Johannes: Es fällt mir immer noch schwer, meine Gedanken gerade im Blick auf Deine Einwürfe zu ordnen. In Stichpunkten:
    - Es ist ja nicht nur die Frage, wie das (?) Menschenbild des AT aussieht, sondern in Bezug auf unsere Thematik auch und vor allem, welche Vorstellungen von Tod und Toten sich finden. Und: welche Beziehung Gott jeweils zu den Lebenden oder den Toten hat.
    - Über weite Strecken steht JHWH der Unterwelt (Scheol) fern; zwischen Gott und den Toten existiert keine Beziehung, er "gedenkt ihrer nicht". Andererseits gibt es Texte, die durchaus von einer "Zugriffsmöglichkeit" Gottes auch auf die Scheol reden.
    - Klar scheint aber doch zu sein: Für den alttestamentlichen Glauben erweist sich die Macht JHWHs in der Welt der Lebenden, an der Geschichte mit seinem Volk - und nicht durch die Überwindung des Todes in der Auferstehung (die ja im AT erst eine sehr spät auftretende Vorstellung ist).
    - So richtet sich auch die Hoffnung bzgl. des menschlichen Daseins vorrangig auf ein langes, erfülltes Leben in Gottes Gegenwart und unter seiner Hut. (Man vgl. nur Ps 23: "Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen _mein Leben lang_")
    - Gott ist nicht ein Gott der Toten, sondern der Lebenden, sagt selbst noch Jesus (Mk 12,27) in interpretierender Weiterführung von 2. Mose 3,6.
    - Die Vorstellung von der "leiblichen Auferstehung" wird heute i.A. ja nicht mehr mit der Voraussetzung einer körperlichen Unversehrtheit im Tode verbunden. Was wäre mit Menschen mit Behinderungen, mit Unfallopfern etc.? 1. Kor 15,35ff unterscheidet Paulus himmlische und irdische Körper, verweslich Gesätes und unverweslich Auferstehendes, natürlichen Leib und geistlichen Leib. "Gott aber gibt ihm einen Leib, wie er will" (v. 38a).
    - Die kirchlichen Äußerungen zur Organspende/transplantation sind meiner Ansicht nach für unser Thema durchaus von Bedeutung. Ende August hat der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider zur Organspende ermuntert, mit den Worten: "Ich glaube, dass Gott meine alten Organe nicht braucht, wenn er mir nach dem Tod ein neues Leben schenkt". Margot Käßmann sprach Mitte 2009 von Organspende als "Akt der Nächstenliebe". Damit gibt sie eigentlich nur die Position aus der Gemeinsamen Erklärung von 1990 wieder. Zu unserem Thema hier vgl. dort wiederum vor allem den Schluss von Abschnitt 4: "Die respektvolle Achtung vor Gottes Schöpferwirken gebietet freilich, daß der Leichnam des Toten mit Pietät behandelt und würdig bestattet wird. Die Ehrfurcht vor den Toten ist eine Urform der Sittlichkeit."
    - Auch Martin Honecker schreibt in seinem "Grundriß der Sozialethik" (1995), S. 136: "Der Zweck der Hilfe oder Lebensrettung für einen leidenden Mitmenschen müßte freilich für ethische Überlegungen den Vorrang haben vor der Wahrung der Integrität des Leichnams. Ein Verstorbener ist zwar keine Sache, mit der man nach Belieben verfahren kann, sondern die Hülle einer verstorbenen Person. Aber die Verpflichtung zum pietätvollen Umgang mit dem Verstorbenen bildet keinen prinzipiellen Einwand gegen die Organspende. Auch für die Auferstehung der Toten ist nach christlichem Glauben die Integrität des Leichnams nicht unerläßliche Voraussetzung. Die Verpflichtung des Christen zur Hilfe für Mitmenschen legt es ihm nahe, der Organentnahme nach dem Tod rechtzeitig, d.h. zu Lebzeiten, zuzustimmen."
    - Das bedeutet eine Güterabwägung: Leidensminderung und Lebensrettung stehen über der Integrität des Leichnams und Pietätsgefühl. Wo stehen wissenschaftliche Forschung (die ja auch Leidensminderung und Lebensrettung dienen kann), Bildung in anatomischen Dingen, Befriedigung menschlicher Neugier?

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  12. @Birgit: Trauerarbeit der Angehörigen vs. Wunsch des Verstorbenen - noch eine Güterabwägung, richtig. Die Trauerfeier genügt nicht als "Ort der Trauer"; dann bräuchten wir keine Friedhöfe. Gedenkstein ist eine interessante Idee - ein "zentraler" dürfte allerdings kaum genügen, weil die Entfernung zum Trauerort für viele dann zu weit sein dürfte. Eine ähnliche Idee hatte aber 2001 der Leiter der Katholischen Akademie in Berlin und veranstaltete ein Requiem für die "Körperwelten"-Toten. Hier die Predigt.
    Zur Frage des "Danach" hat sich von Hagens auch meines Wissens nicht geäußert. Wie gesagt: Da er die Plastinate im Prinzip nur noch als "Sachen" betrachtet, glaubt er wohl, sich darum keine Gedanken machen zu müssen. Ich vermute auch, dass sich die Frage ohnehin erstmals nach von Hagens' eigenem Ableben stellen wird. Ah, er will sich ja selber plastinieren lassen - ob er festlegt, was mit "ihm" passieren soll, wenn er nicht mehr gebraucht wird?
    Ob die Hitze in Krematorien zur Verbrennung ausreichen würde - und ob das überhaupt umwelttechnisch in Ordnung ginge: keine Ahnung. Ansonsten: Einschmelzen vielleicht? ;-)
    (Hm. War das jetzt pietätlos?)

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  13. @Alexander: Erstmal eine kurze Anerkennung dafür, dass du dir die Mühe dieser Form der theologischen Arbeit machst und persönlich Überlegungen transparent machst. Und danke für die Beantwortung der Kommentare.

    "Die" Anthropologie des AT scheint tatsächlich ein sehr weites Feld und auch ein Forschungsschwerpunkt der neueren Forschung zu sein (in meiner Vorlesung bei Bernd Janowski gibt es eine knappe A4-Seite Literatur dazu nur aus dem 21. Jh! - das ist recht viel, aber davor gab es auch recht wenig).
    Dein Hinweis auf das Todesverständnis ist sicher richtig, aber exegetisch scheint mir der Zugriff schwierig: Eben weil es um die Lebenden geht. Die Distanzierung "Israels" von Totenkulten der Nachbarn ist im AT zu spüren und, so denke ich, in dieser Weise zu verstehen. Gerade deswegen findet der Tod sowenig Reflexion. Aber nicht, weil der Tote an sich so unwichtig wäre. Deswegen mein Hinweis auf (nennen wir es mal) "Grundzüge" der Anthropologie. Und da scheint mir das Verständnis des Körpers als "Hülle" doch recht fraglich. Aber das hatte ich ja schonmal. ;)
    Vielleicht gibt es da auch ergiebigere Ansätze..

    Was mir auf jede Fall sehr zu denken gibt, sind seelsorgerliche Berichte von Pfarrern aus Krankenhäusern (starke Probleme der Angehörigen mit "offenen" Körpern, Verabschiedung nicht möglich etc) und von Medizinstudenten im Umgang mit Präparaten/Körperspenden ("Das ist so entwürdigend, das würde ich nie machen!").

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  14. Danke für das Lob :-)

    In der aktuellen Publik-Forum-Ausgabe 23/2010, S. 39f., diskutiert der katholische Theologe und Religionspädagoge Helmut Jaschke unter der Überschrift "Von Leichen zum Leben" haargenau dieselben Fragen wie wir hier: "warum der Körper so wesentlich für das Menschsein ist, dass auch noch der Leichnam seine Würde besitzt".

    Er bündelt seinen Artikel am Ende: "Auch wenn Menschen heute die Auffassung nicht mehr teilen, dass zur Auferstehung der Leichnam unbedingt in die Erde gesenkt werden muss (...): Unreflektiert scheint doch für die meisten Menschen klar zu sein, dass der tote Körper noch immer dem Verstorbenen 'gehört'. Und deshalb, so das verbreitete Empfinden, kann man damit nicht einfach machen, was man will. Schon gar nicht, ihn zerteilen und verkaufen. (...) Der Widerstand gegen den Handel mit Leichenpräparaten macht den Wert des Körpers deutlich: Er ist keine - oft lästige und hinderliche - Beigabe unseres Menschseins, sondern wirklich 'Medium des Lebens unserer selbst' (Welte). Wir haben nicht nur den Körper, wir sind auch Körper."

    Sehr interessant finde ich daran, dass, während die Körperwelten-Befürworter und Körperspender argumentieren: "Mein Körper gehört mir, darum kann ich damit machen, was ich will, ihn auch dem von Hagens zur Verfügung stellen, damit er damit machen kann, was er will", Jaschke dagegen sagt: Mein Körper gehört mir so sehr, gehört so sehr zu mir, dass ich das eben gerade nicht damit machen kann!

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  15. Hilfe! In Basel wird eine Halloweenparty in den Räumlichkeiten der Ausstellung stattfinden. Ist das nicht abartig? Ein Tipp, wie ich dagegen vorgehen könnte? Unser Lokalradio präsentiert die Sause..dort kenne ich einige Leute..

    Gruss aus Basel,
    Simone

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  16. Hallo Simone,

    tut mir leid, dass ich nicht geantwortet habe - mir wäre aber auch kaum etwas eingefallen, das in dieser kurzen Frist irgendwie hätte wirksam sein können. Wie haben die Medien berichtet? Gab es Stellungnahmen seitens der Kirche?

    Gruß
    Alexander

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